Gründungsvertrag zur Weinbauschule im Stift Klosterneuburg



Vertragsschrift

Am 28. Februar 1860 schloß die k. k. Landwirtschaftsgesellschaft mit dem Stifte Klosterneuburg, bzw. dessen Prälaten nachstehenden Vertrag.
(links: Faksimile der 1. Vertragsseite)





1. Die Landwirtschaftsgesellschaft wird als Gründerin der Schule anerkannt.

2. Der Prälat übernimmt die Oberleitung der Schule.

3. Der Prälat bestellt die Lehrpersonen.

4. Das Stift stellt Unterrichtsräume, Weinkeller, Grundstücke und Lehrmittel zur Verfügung und übernimmt die Verpflegung und einen Kleiderbeitrag für 24 Zöglinge.

5. Die Aufnahme für Stiftungsplätze erfolgt durch die Landwirtschaftsgesellschaft, der Prälat hat jedoch Einspruchsrecht. Andere Zöglinge aufzunehmen steht dem Prälaten frei.

6. Der Direktor ist Beamter des Stiftes.

7. Die Landwirtschaftsgesellschaft zahlt dem Stifte 1000 Gulden für die Installierung der Schule und in den Jahren 1860 und 1861 1575 Gulden für den Direktor und ersetzt den Uebersiedlungsbeitrag von 500 Gulden. Weiters zahlt die Landwirtschaftsgesellschaft für jeden von der Landwirtschaftsgesellschaft besetzten Stiftungsplatz 100 Gulden.